Seit dem Jahr 1647 steht das Pfarrhaus auf dem Kirchenhügel von Geiss. Damals mussten Pfarrhäuser vom Pfarrer selbst unterhalten werden.
Ab dem Jahr 1800 war dann der Kanton für den Unterhalt des Pfarrhauses zuständig. Die meisten der Pfarrherren, welche im Pfarrhaus Wohnsitz nahmen, hatten Sanierungs- und Umbauwünsche. So erfuhr das Haus im Laufe der Jahre neben dem Unterhalt ständig Erneuerungen, Umbauten und Verbesserungen.
Im Jahr 1953 wurde dann die sogenannte Kollatur zum Kanton Luzern abgelöst. Das heisst, ab diesem Zeitpunkt war die Kirchgemeinde Geiss vollständig für den Unterhalt des Pfarrhauses verantwortlich. In den 60-er Jahren wurde das Pfarrhaus letztmals einer Renovation unterzogen.
Aktuell ist das Pfarrhaus dringend sanierungsbedürftig. Die Fassade ist in einem desolaten Zustand und muss unbedingt den energetischen Anforderungen der heutigen Zeit angepasst werden. Im Inneren des Hauses ist eine Totalsanierung notwendig. Neben den veralteten Sanitär- und Elektroinstallationen braucht das Haus eine neue Küche.
Seit Jahren steht der Kirchenrat Geiss in einem intensiven Austausch mit der Denkmalpflege des Kantons Luzern. Gemeinsam wurde um eine Lösung gerungen, wie das national geschützte Gebäude einer zeitgemässen Nutzung zugeführt werden könnte, ohne dabei die wertvolle Substanz zu zerstören.
Jetzt liegt ein Projekt vor, welches der Bauherrschaft als sinnvoll und tragbar und von der Denkmalpflege als geeignet erachtet wird.